Leistungsbegrenzung auf 60 Prozent
Am 25. Februar 2025 ist das umgangssprachlich benannte “Solarspitzen-Gesetz” in Kraft getreten, welches u.a. für Neuanlagen ohne intelligentes Messsystem eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent vorsieht. Wir geben einen Überblick, was dies für die Stromerzeugung aus Solaranlagen, die unter diese Regel fallen, bedeuten kann.