Nullvergütung bei negativen Strompreisen
Mit dem neuen Gesetz “zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen” (Solarspitzen-Gesetz), das am 25.2.2025 in Kraft trat, ergeben sich für Neuanlagen ab 2 kWp zahlreiche Anwendungsfragen zur sogenannten „Nullvergütung“ bei negativen Strompreisen.